Was ist eine Erstberatung?
Eine Erstberatung – Rechtsberatung – ist der mündliche oder schriftliche Rat, den ein Rechtsanwalt erstmalig in einer Rechtsangelegenheit erteilt. Der Sinn der Erstberatung liegt in der Vorabinformation (Erörterung) über die Erfolgsaussichten einer möglichen Rechtsverfolgung eines Rechtsproblems.
Dabei gilt es für den Mandanten zu beachten, daß der Zeitansatz für die Erteilung der Erstberatung regelmäßig einen Tätigkeitsumfang bis zu 30-45 Min. bedeutet: Daher wird sich die Ratserteilung vom Umfang und der Prüfungsintensität her im Rahmen dieses Zeitfensters bewegen. Der Mandant ist deshalb gut beraten, wenn er dem Rechtsanwalt vorab den Sachverhalt schriftlich aufbereitet und Unterlagen (in Kopie) zur Verfügung stellt. Zur Klarstellung: Es handelt sich um einen ersten Rechtsrat, so daß z.B. ein anschließendes, weiteres Gespräch davon nicht mehr umfasst ist.
Zur erstmaligen Rechtsberatung gehören nicht:
- die Erstellung eines formellen Gutachtens – Sie erhalten jedoch eine kurze Stellungsnahme per Email mit Handlungsempfehlungen.
- die Aufnahme von Schriftverkehr mit der Gegenseite, Stellung bzw Erstellung von konkreten Anträgen, Formularen etc.
- die Wahrnehmung von Gesprächen oder Erörterungsterminen mit der Gegenseite oder Behörden –
- jedes Tätigwerden in einem gerichtlichen oder behördlichen (formalen) Verfahren –
- Vertragsentwürfe –
- das Fertigen von Schriftsätzen –
- Mediation – die aussergerichtliche Beilegung eines Streites unter Zuhilfenahme eines Anwalts für beide Parteien.
Verrechnung der Erstberatungskosten –
Sollte der Sie erstberatende Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit später in einer gerichtlich oder aussergerichtlich für Sie tätig werden, werden die in dieser Angelegenheit entstandenen Kosten für die erstmalige Rechtsberatung mit den dann entstehenden Kosten verrechnet.